Überblick
Überblick
Das Gebäudeprogramm verbindet die Förderlogik von Bund und Kantonen für energetische Sanierungen. Es hilft, förderfähige Arbeitsarten, kantonale Prüfungen und die Vorbereitung eines Dossiers sauber zu trennen.
Für wen ist es relevant?
Relevant ist es vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Arbeiten an Gebäudehülle, Heizung, Lüftung oder Gesamtsanierung.
Wie nutzt man es auf maprime.ch?
Zuerst Kanton und Arbeitsart qualifizieren, danach zu den passenden Ratgebern und Verfahren wechseln.
Bedingungen
Hauptbedingungen
Die Bedingungen hängen von Massnahme, Kanton, Datum, Budget und Projektstand ab. Offizielle Regeln müssen vor Unterschrift, Bestellung oder Arbeitsbeginn geprüft werden.
Erforderliche Dokumente
- Gebäude- und Projektbeschrieb
- Offerten oder technische Unterlagen je Massnahme
- Kantonale Nachweise
- Energieberatungsunterlagen falls verlangt
- Abschlussnachweise falls verlangt
Berechtigung
Projekttypen
Berechtigte Profile
Gebäudetypen
Abgedeckte Kantone
Alle 26 Kantone
Weiterführende Inhalte
Verfahren
Alle verfahren ansehenMuss der Gebäudeprogramm-Antrag vor den Arbeiten eingereicht werden?
Diese Seite klärt die sichere Reihenfolge rund um Gesuch, Offerte, Bestellung und Baustart im Gebäudeprogramm. Entscheidend ist nicht nur der physische Arbeitsbeginn, sondern auch, welche Handlungen Ihr Kanton bereits als projektverbindlich wertet.
Welche Schritte führen zur Gebäudeprogramm-Förderung?
Diese Seite erklärt die sinnvolle Reihenfolge vom ersten Abklären über die kantonale Prüfung bis zum Entscheid und zur Auszahlung. Weil das Verfahren kantonal umgesetzt wird, bleiben Anforderungen, Nachweise und Folgepflichten immer von Kanton, Massnahme, Gebäudetyp und Projektstand abhängig.
Welche Unterlagen braucht man für das Gebäudeprogramm?
Für das Gebäudeprogramm gibt es keine einheitliche Dokumentenliste für die ganze Schweiz. Welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten, hängt von der gewählten Massnahme, vom zuständigen Kanton und vom Projektstand ab. Diese Seite ordnet die Nachweise so, dass Sie ein lesbares, kantonstaugliches Dossier zusammenstellen können.
Wie organisiert man ein Gebäudeprogramm-Projekt mit mehreren Massnahmen?
Diese Seite zeigt, wie Sie Dämmung, Heizung, Lüftung und grössere Sanierungsschritte in einem sauberen Ablauf ordnen: zuerst die richtige Reihenfolge, dann die Einreichlogik, danach die Unterlagen, typische Ablehnungsgründe und den nächsten sinnvollen Schritt.
Glossar
Alle glossar ansehenWas bedeutet die Massnahme M-01 im Gebäudeprogramm?
M-01 bezeichnet im Kontext des Gebäudeprogramms eine Wärmedämmungs-Massnahme als Klassifikation im Förderumfeld. Die Bezeichnung hilft bei der Einordnung eines Dämmvorhabens, ersetzt aber weder die kantonalen Regeln noch die Prüfung des konkreten Dossiers.
Was bedeutet Förderentscheid im Gebäudeprogramm?
Der Förderentscheid ist im Gebäudeprogramm der Verwaltungsschritt zwischen Gesuch und möglicher Auszahlung: Er sagt, wie die zuständige Stelle das eingereichte Vorhaben beurteilt hat, ersetzt aber weder die Antragstellung noch die spätere Auszahlung.
Was bedeutet GEAK Plus im Gebäudeprogramm?
GEAK Plus bezeichnet im Kontext des Gebäudeprogramms keinen Fördertopf, sondern einen Beratungsbericht: Er verbindet die offizielle Energiebeurteilung eines Gebäudes mit konkreten Sanierungsvarianten und hilft so, Förder- und Sanierungsentscheide sinnvoll zu strukturieren.
Häufig gestellte Fragen
Welche Arbeiten deckt das Gebäudeprogramm ab?+
Wärmedämmung (Dach, Fassade, Böden), Ersatz fossiler Heizung durch Wärmepumpe oder Holz, Komfortlüftung, Gesamtsanierung (Sprung von mindestens 2 GEAK-Klassen). Neu 2026 deckt IM-10-2 auch die Nutzungsbegleitung in Mehrfamilienhäusern ab.
Wie hoch ist das Budget 2026?+
Rund CHF 607 Mio. stehen 2026 national zur Verfügung. Kantonal: 80 Mio. CHF in Genf (+10 Mio. ggü. 2025), 74 Mio. CHF im Kanton Waadt (+22%). Budgets können gegen Jahresende ausgeschöpft sein.
Wie reiche ich ein Gesuch ein?+
Das Gesuch wird online über das kantonale Portal vor Baubeginn gestellt. Typische Unterlagen: GEAK/GEAK Plus, detaillierte Offerten, Situationsplan, Fotos, kantonales Formular, Eigentumsnachweis.