Steuerabzüge Bund und Kanton
Ihre energetischen Sanierungskosten sind von der direkten Bundes- und den Kantonssteuern abziehbar. Aufteilung auf bis zu 3 Steuerperioden möglich.
Übersicht
Zusätzlich zu den direkten Förderungen sind Kosten für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen vom steuerbaren Einkommen abziehbar — beim Bund und in allen Kantonen. Abgezogen werden die effektiven Kosten abzüglich erhaltener Förderungen.
Abzugsfähig: Dämmung (Wände, Dach, Fenster), Ersatz der Heizung durch eine erneuerbare Lösung, PV- oder Solarthermieanlage, kontrollierte Lüftung, GEAK Plus, jede energiesparende Massnahme. Laufender Unterhalt (Anstrich, kleine Reparaturen) ist nicht energetisch abzugsfähig.
Strategie: Arbeiten über 2-3 Jahre verteilen, um die Steuerersparnis zu maximieren. Jeder Kanton hat eigene Regeln zur Übertragung (bis zu 3 Jahre total).
Bedingungen
Eigentümer und in der Schweiz steuerpflichtig sein, alle Rechnungen und Förderabrechnungen aufbewahren, Deklaration im relevanten Steuerjahr. Übertrag auf 2 weitere Steuerperioden möglich.
Erforderliche Dokumente
- Detaillierte Handwerkerrechnungen
- Nachweis der erhaltenen Förderungen
- Kantonales Steuerformular (Beilage Arbeiten)
- Eigentumsnachweis
Berechtigung
Projekttypen
Berechtigte Profile
Gebäudetypen
Abgedeckte Kantone
Alle 26 Kantone
Häufig gestellte Fragen
Können Steuerabzüge übertragen werden?
Ja. Übersteigen die Sanierungskosten Ihr steuerbares Einkommen, kann der Überschuss auf die beiden nächsten Steuerperioden übertragen werden (insgesamt 3 Jahre). Eine Verteilung über 2-3 Jahre optimiert die Steuerwirkung.
Muss ich zwischen Förderung und Steuerabzug wählen?
Nein, beides ist möglich. Erhaltene Förderungen werden von den Baukosten abgezogen, der Rest bleibt steuerlich abziehbar. Beispiel: CHF 50'000 Arbeiten – CHF 15'000 Förderung = CHF 35'000 abziehbar.
Welche Arbeiten sind steuerlich absetzbar?
Abzugsfähig: Dämmung (Wände, Dach, Fenster), Heizungsersatz mit erneuerbarer Lösung, Solaranlage, kontrollierte Lüftung, GEAK Plus, jede energiesparende Massnahme. Laufender Unterhalt nicht abzugsfähig.
Wie hoch ist der maximale Jahresabzug?
Es gibt keine absolute Obergrenze: Sie ziehen die tatsächlichen Sanierungskosten abzüglich erhaltener Förderungen ab. Übersteigt der Betrag Ihr steuerbares Einkommen, Übertrag auf 2 weitere Jahre (total 3 Jahre).