Überblick
Zusätzlich zu den direkten Förderungen sind Kosten für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen vom steuerbaren Einkommen abziehbar — beim Bund und in allen Kantonen. Abgezogen werden die effektiven Kosten abzüglich erhaltener Förderungen.
Abzugsfähig: Dämmung (Wände, Dach, Fenster), Ersatz der Heizung durch eine erneuerbare Lösung, PV- oder Solarthermieanlage, kontrollierte Lüftung, GEAK Plus, jede energiesparende Massnahme. Laufender Unterhalt (Anstrich, kleine Reparaturen) ist nicht energetisch abzugsfähig.
Strategie: Arbeiten über 2-3 Jahre verteilen, um die Steuerersparnis zu maximieren. Jeder Kanton hat eigene Regeln zur Übertragung (bis zu 3 Jahre total).
Bedingungen
Eigentümer und in der Schweiz steuerpflichtig sein, alle Rechnungen und Förderabrechnungen aufbewahren, Deklaration im relevanten Steuerjahr. Übertrag auf 2 weitere Steuerperioden möglich.
Erforderliche Dokumente
- Detaillierte Handwerkerrechnungen
- Nachweis der erhaltenen Förderungen
- Kantonales Steuerformular (Beilage Arbeiten)
- Eigentumsnachweis
Berechtigung
Projekttypen
Berechtigte Profile
Gebäudetypen
Abgedeckte Kantone
Alle 26 Kantone
Häufig gestellte Fragen
Können Steuerabzüge übertragen werden?+
Ja. Übersteigen die Sanierungskosten Ihr steuerbares Einkommen, kann der Überschuss auf die beiden nächsten Steuerperioden übertragen werden (insgesamt 3 Jahre). Eine Verteilung über 2-3 Jahre optimiert die Steuerwirkung.
Muss ich zwischen Förderung und Steuerabzug wählen?+
Nein, beides ist möglich. Erhaltene Förderungen werden von den Baukosten abgezogen, der Rest bleibt steuerlich abziehbar. Beispiel: CHF 50'000 Arbeiten – CHF 15'000 Förderung = CHF 35'000 abziehbar.
Welche Arbeiten sind steuerlich absetzbar?+
Abzugsfähig: Dämmung (Wände, Dach, Fenster), Heizungsersatz mit erneuerbarer Lösung, Solaranlage, kontrollierte Lüftung, GEAK Plus, jede energiesparende Massnahme. Laufender Unterhalt nicht abzugsfähig.
Wie hoch ist der maximale Jahresabzug?+
Es gibt keine absolute Obergrenze: Sie ziehen die tatsächlichen Sanierungskosten abzüglich erhaltener Förderungen ab. Übersteigt der Betrag Ihr steuerbares Einkommen, Übertrag auf 2 weitere Jahre (total 3 Jahre).