Steuerlich

Steuerabzüge Bund und Kanton

Ihre energetischen Sanierungskosten sind von der direkten Bundes- und den Kantonssteuern abziehbar. Aufteilung auf bis zu 3 Steuerperioden möglich.

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Förderprogramme

Überblick

Zusätzlich zu den direkten Förderungen sind Kosten für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen vom steuerbaren Einkommen abziehbar — beim Bund und in allen Kantonen. Abgezogen werden die effektiven Kosten abzüglich erhaltener Förderungen.

Abzugsfähig: Dämmung (Wände, Dach, Fenster), Ersatz der Heizung durch eine erneuerbare Lösung, PV- oder Solarthermieanlage, kontrollierte Lüftung, GEAK Plus, jede energiesparende Massnahme. Laufender Unterhalt (Anstrich, kleine Reparaturen) ist nicht energetisch abzugsfähig.

Strategie: Arbeiten über 2-3 Jahre verteilen, um die Steuerersparnis zu maximieren. Jeder Kanton hat eigene Regeln zur Übertragung (bis zu 3 Jahre total).

Bedingungen

Eigentümer und in der Schweiz steuerpflichtig sein, alle Rechnungen und Förderabrechnungen aufbewahren, Deklaration im relevanten Steuerjahr. Übertrag auf 2 weitere Steuerperioden möglich.

Erforderliche Dokumente

  • Detaillierte Handwerkerrechnungen
  • Nachweis der erhaltenen Förderungen
  • Kantonales Steuerformular (Beilage Arbeiten)
  • Eigentumsnachweis

Berechtigung

Projekttypen

HeizungDämmungSolarLüftungGesamtsanierungGEAK / Audit

Berechtigte Profile

Eigentuemer

Gebäudetypen

EinfamilienhausWohnung (StWE)Mehrfamilienhaus

Abgedeckte Kantone

Alle 26 Kantone

Häufig gestellte Fragen

Können Steuerabzüge übertragen werden?+

Ja. Übersteigen die Sanierungskosten Ihr steuerbares Einkommen, kann der Überschuss auf die beiden nächsten Steuerperioden übertragen werden (insgesamt 3 Jahre). Eine Verteilung über 2-3 Jahre optimiert die Steuerwirkung.

Muss ich zwischen Förderung und Steuerabzug wählen?+

Nein, beides ist möglich. Erhaltene Förderungen werden von den Baukosten abgezogen, der Rest bleibt steuerlich abziehbar. Beispiel: CHF 50'000 Arbeiten – CHF 15'000 Förderung = CHF 35'000 abziehbar.

Welche Arbeiten sind steuerlich absetzbar?+

Abzugsfähig: Dämmung (Wände, Dach, Fenster), Heizungsersatz mit erneuerbarer Lösung, Solaranlage, kontrollierte Lüftung, GEAK Plus, jede energiesparende Massnahme. Laufender Unterhalt nicht abzugsfähig.

Wie hoch ist der maximale Jahresabzug?+

Es gibt keine absolute Obergrenze: Sie ziehen die tatsächlichen Sanierungskosten abzüglich erhaltener Förderungen ab. Übersteigt der Betrag Ihr steuerbares Einkommen, Übertrag auf 2 weitere Jahre (total 3 Jahre).

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